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Lebensprojekt · Steuern

Besteuerung von Rentnern auf Kreta: die 7-%-Pauschalsteuer

Griechenland bietet neu zuziehenden Rentnern eine Pauschalbesteuerung von 7 % auf ihre ausländischen Renteneinkünfte für 15 Jahre. Hier die Regelung klar erklärt: Bedingungen, Antrag, die Falle der Beamtenrenten und die weiteren Steuern als Eigentümer.

Griechenland bietet neu zuziehenden Rentnern eine Pauschalbesteuerung von 7 % auf ausländische Renteneinkünfte für 15 Jahre. Bedingungen: in 5 der letzten 6 Jahre kein griechischer Steuerwohnsitz, Verlegung des Wohnsitzes (183 Tage/Jahr), Herkunft aus einem Land mit Steuerabkommen (Deutschland und Frankreich zählen dazu). Achtung: Beamtenrenten bleiben im Herkunftsland steuerpflichtig.

Aktualisiert: Juli 2026 · Steuerregeln veränderlich — vor jeder Wohnsitzverlegung mit einem Steuerberater zu prüfen.

⚠︎ Sensibles Steuerthema — allgemeine Information, keine Beratung. Die Regeln hängen von der Art Ihrer Renten und dem anwendbaren Abkommen ab: Ein neues Abkommen Frankreich-Griechenland, 2022 unterzeichnet, tritt schrittweise in Kraft (Details zu bestätigen). Lassen Sie vor jeder Wohnsitzverlegung ein Gutachten von einem französisch-griechischen Anwalt/Steuerberater erstellen. Als « ausgesetzt » markierte Regelungen (Neubau-MwSt., Veräußerungsgewinn) sind veränderlich und zum Zeitpunkt Ihrer Transaktion neu zu prüfen.

Was ist die 7-%-Regelung?

Es ist ein einheitlicher Satz von 7 %, abgeltend: Ist diese Steuer gezahlt, trifft keine weitere griechische Steuer die betroffenen ausländischen Einkünfte. Sie erfasst ausländische Renten — ausländische Rentenkasse, berufsständisches Versorgungswerk, Versicherung, ausländische öffentliche Stelle — also in der Praxis vor allem private Renten (siehe die Frankreich-Griechenland-Nuance unten). Die Regelung gilt 15 Jahre ab Beitritt.

Wer ist berechtigt?

Vier kumulative Bedingungen. 1) In mindestens 5 der letzten 6 Jahre kein griechischer Steuerwohnsitz. 2) Verlegung des Steuerwohnsitzes nach Griechenland, mit mehr als 183 Tagen Aufenthalt pro Jahr. 3) Herkunft aus einem Land mit einem Steuerkooperationsabkommen mit Griechenland — Deutschland und Frankreich gehören dazu. 4) Vorlage eines Rentennachweises des Trägers. Fehlt eine, ist die Regelung nicht offen.

Antrag: wie und wann?

Der Antrag wird bis zum 31. März des betreffenden Steuerjahres eingereicht; danach haben Sie etwa 60 Tage, um die Nachweise vorzulegen. Die Steuer wird in einem Betrag gezahlt, spätestens am letzten Werktag im Juli, und ist nicht mit anderen Steuern verrechenbar. Ein Zeitplan, den man in sein Auswanderungsvorhaben einbauen muss, denn er bestimmt das Eintrittsjahr in die Regelung.

Die Falle: Beamten- vs. Privatrenten

Das ist die entscheidende Nuance, und sie kommt aus dem Steuerabkommen Frankreich-Griechenland. Private Renten (Privatrente, Zusatzrenten wie Agirc-Arrco) sind im Wohnsitzstaat, also in Griechenland, steuerpflichtig und für die 7 % zulässig. Öffentliche/Beamtenrenten bleiben unabhängig vom Wohnsitz in Frankreich steuerpflichtig: Die 7 % gelten nicht. Deutsche gesetzliche Renten und Beamtenpensionen sind gesondert zu prüfen (Kassenstaatsprinzip). Ein ehemaliger Beamter auf Kreta wird also weiter in seinem Herkunftsland auf seine öffentliche Rente besteuert. Viele Fälle mischen beide — daher die Bedeutung eines individuellen Gutachtens.

Alternative für hohe Vermögen: Non-Dom

Für große Vermögen gibt es eine andere Regelung: eine Pauschale von 100.000 €/Jahr auf alle ausländischen Einkünfte (über die Renten hinaus), bei einer Investition von mindestens 500.000 € in Griechenland binnen drei Jahren; ebenfalls 15 Jahre. Für einen « klassischen » Rentner selten relevant, kann sie es aber werden, wenn Ihre ausländischen Einkünfte Ihre Renten weit übersteigen.

Die weiteren Steuern als Eigentümer (Richtwert)

SteuerGrößenordnung
ENFIA (jährliche Grundsteuer)~2–16 €/m²/Jahr
Mieteinnahmen (nach Stufen)15 % / 35 % / 45 %
Grunderwerbsteuer (Bestand)3,09 %
MwSt. auf Neubau24 % — bis 31.12.2026 ausgesetzt
Immobilien-Veräußerungsgewinn15 % — ausgesetzt (≥ Ende 2026)

Quellen (Stand Juli 2026): Global Citizen Solutions (Pauschalsteuer), Elxis (7 % ausländische Rentner), Vivre à Athènes (Besteuerung der Franzosen in Griechenland), Steuerabkommen Frankreich/Griechenland. Daten zu überprüfen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die 7-%-Pauschalsteuer in Griechenland?

Eine pauschale, abgeltende Steuer von 7 % auf ausländische Renten neu zuziehender Rentner, für 15 Jahre. Ist sie gezahlt, trifft keine weitere griechische Steuer diese Einkünfte. Unter strengen Bedingungen.

Wer kann die 7-%-Regelung nutzen?

Ein Rentner, der in 5 der letzten 6 Jahre kein griechischer Steuerwohnsitz war, seinen Wohnsitz verlegt (über 183 Tage/Jahr) und aus einem Abkommensland kommt (Frankreich, Deutschland). Ein Rentennachweis ist erforderlich.

Sind Beamtenrenten betroffen?

Nein. Nach dem Abkommen bleiben öffentliche/Beamtenrenten im Herkunftsland steuerpflichtig. Nur ausländische private Renten sind für die 7 % zulässig. Ein Gutachten ist unerlässlich, wenn Sie beide haben.

Wann ist der Antrag auf die Pauschalsteuer zu stellen?

Bis zum 31. März des betreffenden Steuerjahres, mit etwa 60 Tagen für die Nachweise. Die Steuer wird in einem Betrag gezahlt, spätestens Ende Juli, ohne Verrechnung mit anderen Steuern.

Gibt es als Eigentümer weitere Steuern auf Kreta?

Ja: die ENFIA (jährliche Grundsteuer, moderat), die Steuer auf Mieteinnahmen (15/35/45 % nach Stufen) und beim Kauf die Grunderwerbsteuer (3,09 %). Neubau-MwSt. und Veräußerungsgewinn sind ausgesetzt (zu prüfen).

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